Die Teilnehmenden beteiligen sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung. Der Teilnehmende trägt die alleinige
zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten
Schäden.
Von Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter auf Ersatz von Schäden die durch die Teilnehmenden verursacht
wurden, stellen die Teilnehmenden den Veranstalter auf erste Anforderung hin frei.
Für Schäden, die an dem vom Teilnehmenden benutzten Fahrzeug durch eigenes oder Fremdverschulden,
unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass der
Teilnehmende den Anweisungen der Mitarbeitenden des Veranstalters nicht Folge geleistet hat, übernimmt der
Teilnehmende uneingeschränkte Haftung.
Der Teilnehmende erklärt mit seiner Unterschrift den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im
Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstaltenden,
dem Grundstückseigentümer, allen Nutzungsberechtigten auf dem Grundstück, dem Straßenbaulastträger und
andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und gegenüber den
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch einer gesetzlichen Vertretung oder eines Erfüllungsgehilf:in des enthafteten
Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises – beruhen; gegen die anderen Teilnehmenden (Fahrer:in, Mitfahrer:in), deren Helfenden, die Eigentümer:in bzw.
Halter:in der Fahrzeuge verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilf:in des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilf:in des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Die Teilnehmenden versichern ferner nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamente zu stehen, die
die Fahrtüchtigkeit in irgendeiner Art und Weise beeinflussen können. Auf die besondere Gefährdung von
Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich hingewiesen. Insoweit gilt auch die STVO.
Der Haftungsausschluss wird mit Anmeldung der Teilnehmenden allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für
Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als
auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.